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ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. November 2018 - 21 BV 336/18 (https://dejure.org/2018,90443)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18
- ArbG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 21 BV 336/18
- LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18
Sie ist nicht an die zweiwöchige Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 BetrVG gebunden (BAG, Beschluss 19. November 2093, 7 ABR 24/03, juris). - BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18
Erforderlich für die Annahme der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist mithin ein besonders grober Verstoß gegen wesentliche gesetzliche Wahlregeln (BAG, Beschluss vom 22. März 2000, 7 ABR 34/98, juris). - BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63
Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18
Ein solcher Antrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Beschluss vom 24. Januar1964, 1 ABR 14/63, juris), der sich die Kammer anschließt, jedoch regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Betriebsratswahl unter jedem rechtlichen Aspekt, das heißt sowohl der Nichtigkeit als auch der Anfechtung geprüft werden soll.
- LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19
1. Über Anträge auf schriftliche Stimmabgabe entscheidet der Wahlvorstand als …
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 6 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2018 - 21 BV 336/18 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2018 -21 BV 336/18- abzuändern.