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   ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18   

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https://dejure.org/2018,90443
ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18 (https://dejure.org/2018,90443)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.11.2018 - 21 BV 336/18 (https://dejure.org/2018,90443)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. November 2018 - 21 BV 336/18 (https://dejure.org/2018,90443)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18
    Sie ist nicht an die zweiwöchige Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 BetrVG gebunden (BAG, Beschluss 19. November 2093, 7 ABR 24/03, juris).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18
    Erforderlich für die Annahme der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist mithin ein besonders grober Verstoß gegen wesentliche gesetzliche Wahlregeln (BAG, Beschluss vom 22. März 2000, 7 ABR 34/98, juris).
  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18
    Ein solcher Antrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Beschluss vom 24. Januar1964, 1 ABR 14/63, juris), der sich die Kammer anschließt, jedoch regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Betriebsratswahl unter jedem rechtlichen Aspekt, das heißt sowohl der Nichtigkeit als auch der Anfechtung geprüft werden soll.
  • LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19

    1. Über Anträge auf schriftliche Stimmabgabe entscheidet der Wahlvorstand als

    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 6 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2018 - 21 BV 336/18 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2018 -21 BV 336/18- abzuändern.

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